Der Projektverbund Jugendhaus Friedrichshain e.V. ist eine konfessionsneutrale
Jugendhilfeeinrichtung in freier Trägerschaft und steht mit seinen verschiedenen Projekten der stationären Hilfen nach §§ 19, 34 i.V. mit § 41 SGB VIII minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen und jungen Migranten beiderlei Geschlechts sowie Schwangeren und jungen Müttern mit ihren Kindern offen, die sich entweder wegen ihrer unbegleiteten Einreise nach Deutschland¹ oder wegen ihrer sozialen und individuellen Benachteiligung, diese können aus familiären oder sozialen Umständen resultieren, sich in einer aktuellen kritischen Situation befinden und durch ein zuständiges Jugendamt betreut und unseren Projekten zugewiesen werden (Krisenunterbringung 24 Std.). Bei den unbegleitet nach Deutschland gekommenen Kindern und Jugendlichen ist die unbegleitete Einreise ein eigenständiges, ausdrücklich festgeschriebenes Kriterium für die Aufnahme in eine Jugendhilfe Maßnahme.
Die Entwicklung der Jugendhilfe in den letzten Jahren war nachhaltig durch eine Reihe von Strukturanpassungen geprägt, die aus neuen fachlichen Sichtweisen und Methoden, neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen resultieren. Dementsprechend musste das pädagogische Konzept und das Leistungsangebot des Jugendhauses Friedrichshain in all seinen Projekten stets diesen neuen Bedingungen angepasst werden. Einen besonders nachhaltigen Einfluss auf die Berliner Jugendhilfelandschaft hatte die enorm angespannte Finanzlage, was zu Kürzungen und besonderen Überprüfungen jeder zu erbringende Leistung nach sich zog. Anderseits hatten die Umstrukturierungsprozesse im Land Berlin durch die Bezirksreform, Wechsel von Zuständigkeiten sowie die regionale und inhaltliche Neugestaltung der Jugendhilfe im Rahmen der Sozialraumorientierung neue Anforderungen an die Differenzierung und die Qualität der Leistungserbringung zur Folge. Dieser Entwicklung wird durch die Neuregelung der Rahmenvorgaben und den im BRVJug vorgelegten Leistungsstandards entsprochen und fließen in die neuen Trägerverträge ein.
Das Angebot- und Leistungsspektrum im Projektverbund orientiert sich am § 25 AG KJHG, speziell Absatz 4 und 5. Demnach sollen ,,Sonstige betreute Wohnformen nach § 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch …im Verbund mit Einrichtungen über Tag und Nacht oder außerhalb solcher Einrichtungen insbesondere in Form sozialpädagogisch betreuter Wohngemeinschaften oder des betreuten Einzelwohnens organisiert werden“.² Damit wird zum einen eine Beziehungskontinuität ermöglicht und zum anderen eine fallbezogene Kontinuität in der Zusammenarbeit des öffentlichen Trägeres, Jugendamt, mit dem freien Träger, Jugendhaus Friedrichshain, in allen Bereichen der Hilferealisierung bis zur Erreichung des Globalziels, Befähigung der Klienten zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung, angestrebt. Dies erleichtert allen Beteiligten die Planungssicherheit und die Anpassung des jeweiligen Hilfeangebotes und der Betreuungsintensität am jeweiligen Entwicklungsstand des Hilfeempfängers.
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1 In der Fassung des Kinder- und Jugendhilfeentwicklung (KICK) vom 01. Oktober 2005 wird in der Neuregelung des § 42 des SGB VIII die Rechtsstellung von unbegleitet nach Deutschland gekommenen ausländischen Kindern und ausländischen Jugendlichen festgeschrieben.
2 Vgl. § 25 AG KJHG.