Die Konzeption der Gruppenangebote im Mutter – Kindprojekt basiert auf einem systematischen, alltagsorientierten und realitätsbezogenen Ansatz. Die jungen Mütter sollen im Zuge des Verselbständigungsprozesses zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung mit dem Kind befähigt werden. Auf der Rechtsgrundlage der § 19 i.V. mit § 41 SGB VIII erfolgt die Umsetzung der in den individuell aufgestellten Hilfeplänen vereinbarten Erziehungsziele. Dabei werden die soziokulturellen und individuellen Voraussetzungen zur Annahme und Umsetzung der Hilfe berücksichtigt.

Die realitätsbezogene pädagogische Arbeit wird auf die aktuelle Lebenssituation der jungen Mütter/Schwangeren abgestimmt. Bei der Umsetzung dieses Gruppenangebotes  werden folgende Zielstellungen schrittweise bis zur Erreichung des Globalzieles umgesetzt:

a) Befähigung zur Erziehung, Förderung und Pflege des Kindes
b) Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Mütter
c) Gewährleistung des Kinderschutzes
d) Sicherstellung der Entwicklungsförderung des Kindes/der Kinder
e) Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Mütter durch schulische bzw. berufliche Ausbildung oder Hinführung zur Erwerbstätigkeit
f) Förderung der familiären Beziehungen
g) Erschließung der persönlichen, sozialen, materiellen und infrastrukturellen Ressourcen soweit, um die jungen Müttern bei entsprechendem Entwicklungsstand in eigenen Wohnraum überzuleiten bzw. in einer anschließenden individuellen Betreuungsform die Überleitung vorzubereiten und so den durchgeführten Hilfeplanprozess erfolgreich zu beenden. Dazu erfolgt eine Vernetzung mit dem neuen Lebensumfeld.
h) Erwerb von Erziehungskompetenzen
i) Planung von schulischen und beruflichen Perspektiven

Rolle des Kindsvaters / Partner bzw. Partnerin

Klärung der Erziehungsbereitschaft und Erziehungsfähigkeit auch des anderen Elternteils, Einbeziehung/Mitwirkungsbereitschaft/Mitwirkungsfähigkeit in gemeinsame Abläufe – klare Regeln, Festlegungen, auch Grenzen.

Art, Umfang und Kompetenzen mit dem Jugendamt/Vormund konkret vereinbaren, dann einbeziehen.

Besuchszeiten und eventuelle Übernachtungen konkret festlegen.

Dazu werden folgende Leistungen durch den Träger erbracht:

  • Die Betreuungszeiten liegen in der Regel von Montag bis Freitag  von  8.00  Uhr bis 19.00 Uhr,
  • Schwangerschaftsbegleitung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Geburt,
  • Sicherung von Grundbedürfnissen und Versorgung des  Kindes  unmittelbar  nach  der Geburt und Entlassung aus dem Krankenhaus
  • In diesen und anderen Krisensituationen  erfolgt  eine  24  Stunden  Betreuung  durch Installation einer Nachtbereitschaft,
  • Unterstützung und Hilfe beim Aufbau einer sozial gefestigten Mutter-Kind-Beziehung (emotional-soziale Bindung),  Klärung  der  Erziehungsbereitschaft  und   –   Fähigkeit, Stärkung der emotional-sozialen Kompetenz der Mütter
  • Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten: wie Hilfe und Beratung der Mütter bei der präventiven und aktuellen Gesundheitsfürsorge, gesunde und  altersgerechte Ernährung, Hilfe zur Selbsthilfe, Einüben eines planmäßigen Haushaltens mit den zur Verfügung stehen finanziellen und materiellen Mitteln.
  • Unterstützung der Mütter bei der Realisierung von eigenen  Lebensentwürfen – Schulbesuch – Deutschkurs – Berufsausbildung
  • Begleitung von Trennungsprozessen
  • Hilfe und Beratung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten sowie Ankunft – und Integrationsarbeit.
  • Familienberatung bzw. Herstellung von Kontakten zu Beratungszentren
  • Hilfe bei der Suche von geeignetem Wohnraum und Vorbereitung auf eine eigenverantwortliche Lebensführung
  • Enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern.
  • Gewährleistung der Erreichbarkeit von pädagogischem Personal durch eine Rund um die Uhr installierte Rufbereitschaft, durch die Geschäftsleitung.
  • Zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung wird zur Abschätzung des Gefährdungsrisikoseine ,, insofern erfahrene Fachkraft“ vom Bezirksamt Lichtenberg hinzugezogen.